Matthias Hein RA Matthias Hein

Rechtsanwalt Matthias Hein

Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Matthias Hein war von 1996 bis 2010 Rechtsanwalt in der bundesweit etablierten und besonders im Medizinrecht bekannten Sozietät Dr. Rehborn Rechtsanwälte. Ab 2001 leitete er als Partner den Leipziger Standort dieser Sozietät. Während dieser Zeit erfolgte eine zunehmende Spezialisierung der Tätigkeit in den Bereichen Haftpflichtrecht, Personenschäden und besonders im Arzthaftungsrecht. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Versicherungsrecht und seit 2006 Fachanwalt für Medizinrecht.

Rechtsanwalt Hein ist Partner der am 01.01.2011 gegründeten, überregional agierenden und medizinrechtlich orientierten Sozietät STEPHAN & HEIN Rechtsanwälte.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Arzthaftungsrecht. Er betreut zudem zahlreiche Mandate und Verfahren im Arztstrafrecht, dem ärztlichen Berufsrecht, im Versicherungsrecht und im übrigen Haftungsrecht (insbesondere Personenschäden z.B. bei Tierhalterhaftung, Verkehrssicherungspflichtverletzungen, Sportunfällen).

Rechtsanwalt Hein ist als Referent bei medizinrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen gefragt. Als Dozent führte er im Rahmen der Fachanwaltslehrgänge Medizinrecht des Arber-Verlags und des Masterstudiengangs Medizinrecht der Dresden International University – DIU Seminare im Arzthaftungsrecht und im Arztstrafrecht durch. Seine Vortragstätigkeit umfasst Veranstaltungen für Mediziner und Juristen, so auch Tagungen der ARGE Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein und der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V..

Rechtsanwalt Hein berät und vertritt Ärzte, Ärztliche Kooperationen, Kliniken und Unternehmen der Gesundheitswirtschaft und sonstige Beteiligte im Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, ärztlichen Berufsrecht, Versicherungsrecht und Allgemeinen Haftpflichtrecht.

Mitgliedschaften:

Kontakt:

Assistenz Frau Anne Richter
Leipzig Tel.: 0341-337562-13, Fax: 0341-337562-73
E-Mail office.hein@stephan-hein.com